Wir bieten in unserem Shop ausschließlich Neuware an. Alle Feuerlöscher werden mit einem Instandsetzungsnachweis/ Neugerät
ausgeliefert. Die nächste Überprüfung des Feuerlöschers erfolgt frühestens in 2 Jahren. Auf dem Instandsetzungsnachweis ist u.a. das Datum der nächsten Instandsetzung/ Prüfung des Feuerlöschers
vermerkt. Diese regelmäßige Überprüfung ist für gewerblich genutzte Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben. Für privat genutzte Feuerlöscher gilt diese Vorschrift nicht. Dennoch empfehlen wir
auch für privat genutzte Feuerlöscher eine Überprüfung in diesen Zeitabständen.
a) der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
b) der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)
Der Dauerdrucklöscher ist für den Verbraucher preiswerter, aber aufwendiger zu warten. Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher ) sind Feuerlöscher, bei dem sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter befinden. Das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung strömt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr, den Auswurfschlauch und die Auswurfdüse aus dem Feuerlöscher. Dauerdrucklöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver.
Der Aufladelöscher ist qualitativ hochwertiger. Das Gas zur Inbetriebnahme des Feuerlöschers wird in einer besonders dickwandigen Treibmittelflasche gespeichert. Das Löschmittel wird erst bei Inbetriebnahme des Feuerlöschers unter Druck gesetzt. Im Aufladelöscher befindet sich ein Treibgasbehälter. Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter hergestellt, strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlendioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Pulver, Wasser und Schaum als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.
Nur überprüfte Feuerlöscher garantieren Betriebssicherheit. Deshalb sollten Feuerlöscher nach spätestens 2 Jahren von
einer befähigten Person gewartet werden.
Grundsätzlich empfehlen die Hersteller, Feuerlöscher nach 20-25 Jahren durch einen neuen Feuerlöscher zu ersetzen. Dieses gilt
sowohl für Dauerdruck- als auch für Aufladelöscher.
Bei gewerblich genutzten Feuerlöschern ist eine Prüfung/ Instandhaltung in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Im Privatbereich ist eine Prüfung/ Instandhaltung des Feuerlöschers gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hiervon ausgenommen sind Feuerlöscher, die auch im Privatbereich geprüft werden müssen (z.B. bei Nutzung eines Flüssiggastanks).
Bei gewerblich genutzten Feuerlöschern muss nach 10 Jahren eine Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) gemäß BetrSichV. (Betriebssicherheitsverordnung) erfolgen, wenn der Feuerlöscher nachgefüllt wird oder Mängel bei der inneren Prüfung festgestellt werden. Auch diese Prüfung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen.
Auf jedem Feuerlöscher gibt es Angaben zu den Brandklassen und zum Rating.
Beispiel: Schaumlöscher Jockel S6LJ BIO PLUS
Der Schaum-Feuerlöscher Jockel S6LJ Bio Plus hat 10 Löschmitteleinheiten, ist für die Brandklassen A und B geeignet und hat ein Rating von 34 A und 183 B.
Feuerlöscher sind in Leistungsklassen ( Rating) eingeteilt. Je höher die Löschleistung (Löschmitteleinheiten = LE), desto leistungsfähiger ist der Feuerlöscher.
Die Löschleistung eines Feuerlöschers ist dann entscheidend, wenn gewerbliche Objekte mit Feuerlöscher ausgestattet werden müssen. Grundlage ist hier die ASR-A2.2 "Technische Regeln für Arbeitsstätten". Feuerlöscher müssen nach Art und Umfang der
Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden. Bei der Brandgefährdung wird eine geringe, mittlere und große Brandgefährdung
unterschieden. Aus diesen Faktoren errechnet sich die Menge an Löschmitteleinheiten [ ASR-A2.2]
Je höher die Löschleistung des einzelnen Feuerlöschers, desto weniger Feuerlöscher werden benötigt. Das spart Anschaffungs- und Folgekosten (Wartung)
Beispiel: Ein Objekt erfordert 100 Löschmitteleinheiten (100 LE)
Hat der Feuerlöscher eine Löschleistung von 10 Löschmitteleinheiten (10 LE) werden 10 Feuerlöscher benötigt. Hat der Feuerlöscher 6 LE benötigt man 17 Feuerlöscher.
Für privat genutzte Objekte (Eigenheim, Wohnung etc.) gilt die BGR 133 nicht. Im Privatbereich ist die Löschmttelleistung nicht ganz so entscheidend. Aber auch hier gilt: je
höher die Löschleistung, desto effektiver und schneller die Brandbekämpfung.
Für die Wohnung empfehlen wir Schaumlöscher, Fettbrandlöscher für die Küche und Pulverlöscher für die Garage und Kellerbereich. Entscheiden sie sich besser für 2 kleinere 6 kg bzw. 6ltr.
Feuerlöscher als für einen großen Feuerlöscher. So sind sie flexibler und ein 12 kg Löscher ist unhandlich und schwerer zu tragen.
Anmerkung:
Die Bezeichnung „12 kg“ bezieht sich lediglich auf die Menge des Löschmittels. Das Gewicht vom Behälter, Armatur etc. summieren sich schnell zu einem Gesamtgewicht dieses Feuerlöschers von fast
20 kg.